Anmeldungin Münster
Spätestens eine Woche nach Einzug solltest Du Dich im Bürgerbüro gemeldet haben. Das gilt auch für Umzüge innerhalb des Stadtgebiets. Wenn Du planst, die meiste Zeit künftig in Münster zu verbringen, musst Du Dich hier mit dem Hauptwohnsitz anmelden.
Alle Infos und Adressen findest Du hier:
www.muenster.de/stadt/buergeramt/studis.html
Strom und Gas
Wenn Du Deine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt gefunden hast und Strom und Gas selbst zahlen musst, werden sich die Stadtwerke in der Regel innerhalb von ein paar Wochen per Post bei Dir melden. Andernfalls findest Du Anmeldekarten im Bürgerbüro.
Finanzielle Unterstützung (Wohnberechtigungsschein/ Wohngeld)
Normalerweise hast Du als Studierender kein Anrecht auf Wohngeld, weil Du stattdessen BAföG beantragen kannst. Es gibt aber Ausnahmefälle, zum Beispiel, wenn Du die Regelstudienzeit bereits überschritten hast und deswegen kein BAföG mehr erhältst. Außerdem hast Du die Möglichkeit, in einer Sozialwohnung mit Freunden eine Wohngemeinschaft zu gründen. Dafür muss jeder von Euch einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Genaue Infos findest Du beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung:
www.muenster.de/stadt/wohnungsamt
TV-Gebühren
Für jede Wohnung, in der Radio und Fernseher stehen, ist ein Rundfunkbeitrag fällig. Wer in einer WG wohnt, kann sich den Beitrag teilen, wer BAföG bekommt, kann sich befreien lassen. Dafür musst Du den BAföG-Bescheid beim Beitragsservice (früher GEZ) einsenden oder im Bürgerbüro abgeben.